Fragen
Wann macht eine Mediation Sinn?
Eine Baumediation kann in jeder Phase eines Projekts ein gutes Mittel zur Lösung von Konflikten darstellen. Sowohl bei der – Planung, -Ausführung, -Übergabe / Abnahme, -Mängelbeseitigung, - Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen bis hin zur Finanzierung.
Auch die komplette Begleitung eines Projektes von Anfang bis zum Ende durch BauMediatorInnen erweist sich häufig als sinnvoll, auch bereits bei Gesprächen mit Behörden oder Nachbarn.
Hierdurch können Konflikte bereits bei der Entstehung erkannt und gelöst werden, z.B. bei Baubesprechungen oder Ortsterminen, ohne den Bauprozess langanhaltend zu behindern.
Eine entsprechende Mediationsklausel Bau- oder Ingenieurvertrag stellt für alle Baubeteiligten gleich die richtigen Weichen für eine Mediation bei jeder Art von Konflikten, die beim Bau entstehen.
Wie schnell kann das erste Telefonat, der erste Termin erfolgen?
In dringenden Fällen kann das erste kostenfreie Telefonat innerhalb von 24 Stunden erfolgen, der erste Mediationstermin erfolgt dann in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen, in Notfällen auch schneller.
Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer einer Mediation hängt von der Anzahl der Beteiligten, der Komplexität des Falles aber auch von der Kooperationsbereitschaft der Teilnehmer. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Konflikte meist nach 2-3 Terminen gelöst werden können.
Wie teuer ist eine Mediation?
Die Kosten einer Mediation richtet sich nicht (wie bei Gerichtsverfahren oder Anwaltskosten) nach dem Streitwert, sondern nach dem zeitlichen Aufwand. Die Honorarhöhe wird dabei durch die Komplexität des Falles, der Anzahl der Beteiligten bestimmt.
Auch eine Co-Mediation kann in Einzelfällen sinnvoll sein.
Die Verteilung der Honorarkosten wird zu Beginn beim ersten Kontakt gemeinsam festgelegt. Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen heute schon die Kosten von Mediationen, gerne erfragen wir dies für Sie.
Wie verbindlich sind die Ergebnisse einer Mediation?
Zu Beginn der Mediation wird ein Mediationsvertrag mit den Regeln sowie den Rechten und Pflichten der Parteien abgeschlossen.
Die einvernehmliche Abschlussvereinbarung, die von allen Parteien unterschrieben wird, stellt dann einen rechtsverbindlichen und einklagbaren Vertrag dar.
Je nach Inhalt ist bei speziellen Immobilienthemen der Vertrag noch durch einen Notar zu beurkunden.
Was ist, wenn der Rechtsstreit bereits läuft?
Häufig wurden bereits Anwälte eingeschaltet oder das Gerichtsverfahren läuft schon. Auch hier kann die Mediation erfolgreich eingesetzt werden, da das Gerichtsverfahren für die Dauer der Mediation unterbrochen werden kann.
Im Mediationsvertrag ist dies wie hier aufgeführt geregelt:
Mediationsvertrag, §6
Durch ihr Einverständnis mit dem Mediationsverfahren verzichten die Parteien gegenseitig bei gleichzeitiger gegenseitiger Annahme des Verzichts auf die Einrede der Verjährung in der Weise, dass der Lauf gesetzlicher und vertraglicher Verjährungsfristen in Bezug auf den Streitfall gehemmt wird, welcher Gegenstand des Mediationsverfahren ist. Die Hemmung gilt vom Zeitpunkt der Aufnahme des Mediationsverfahrens an bis drei Monate nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Mediationsverfahrens.
Mediationsvertrag, §7
Die Beteiligten vereinbaren das Ruhen laufender gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher Verfahren. Sie verpflichten sich, bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mediationsverfahrens in der Hauptsache kein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren in Angelegenheiten, die Gegenstand der Mediation sind, einzuleiten.